Archiv für die Kategorie „Mutterschutz“

Was ist Mutterschutz?

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle werdenden)Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das heißt auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftige und weibliche Auszubildende.

Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehende (werdende) Mutter und ihr Kind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen

Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. In  dieser Zeit verfügt  die Schwangere über einen Kündigungsschutz;  muss also nicht mehr arbeiten. 8 Wochen nach der Geburt herrscht ebenfalls Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit wird vom Arbeitsgeber weiterhin Lohn oder Gehalt gezahlt.

Weitere ausfürliche Informationen finden sie auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


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