Präimplantationsdiagnostik

PräimplantationsdiagnostikEin schwieriges und heftig diskutiertes Thema. Daniel Freudereich von der WR-Zeitung hat die wichtigsten Punkte der Präimplantationsdiagnostik und die daraus resultierenden Fragen klar und verständlich zusammengefasst.

 

 

Warum war eine Regelung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) nötig?

Seit gut zwei Jahrzehnten sind Gentests an künstlich erzeugten Embryonen möglich. In Deutschland hat es bislang keine klare Regel zur PID gegeben. Lange ging man mehrheitlich davon aus, dass sie durch das Embryonenschutzgesetz verboten wäre. Am 6. Juli 2010 hat der Bundesgerichtshof aber festgestellt, dass die PID unter bestimmten Voraussetzungen straffrei ist. Der Bundestag musste nun eine Entscheidung treffen ob und inwieweit die PID in Deutschland angewendet werden soll.

Für wen kommt eine PID in Frage?

Gentests an künstlich erzeugten Embryonen sind in Ausnahmefällen zulässig. Darauf zurückgreifen können Eltern mit einem Gendefekt, der mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tod- oder Fehlgeburt führen würde oder zu einem Kind mit einer schweren Erbkrankheit. Potenzielle „PID-Kandidaten“ sind nicht nur Eltern, die bereits ein behindertes Kind haben, sondern die auch Verwandte mit einer Erbkrankheit haben. Ohne begründeten Verdachtsmoment ist der Gentest aber unzulässig.


In meiner Familie gibt es eine Erbkrankheit. Kann ich nun automatisch eine PID vornehmen lassen?

Nein. Eine Ethikkommission muss jeden Einzelfall genehmigen. Erst dann darf die PID in speziellen Zentren erfolgen, die noch nicht bestimmt sind. Voraussichtlich wird es davon nicht viele in Deutschland geben. In Frankreich gibt es drei Zentren für Gentests an Embryonen aus der Petrischale.


Bei welchen Erbkrankheiten soll PID eingesetzt werden?

Das lässt der Gesetzentwurf offen. Darüber soll eine Ethikkommission im Einzelfall entscheiden.


Falls die Ethikkommission eine PID genehmigt, kann dann der  Embryo auf alle möglichen Erbkrankheiten hin getestet werden?

Nein! Geprüft werden dürfen nur Krankheiten, die in  der Familie vorkommen. Technisch möglich ist heute einen Embryo auf 180 bis 200 Krankheiten zu untersuchen. Neben dem Down-Syndrom z.B. auch Blutzuckerkrankheiten, Mukoviszidose (Stoffwechselkrankheit) oder Sichelzellanämie.


Kann ich per PID ein Wunschbaby machen lassen?

Nein. Theoretisch ließe sich prüfen, ob der Embryo männlich oder weiblich ist. Dies ist aber laut Bundesärztekammer verboten und soll es auch in Zukunft bleiben.


Ab wann kann die PID nach den neuen Gesetz erfolgen?

Bis alle Details geregelt sind,  dürfte dieses noch bis zum  nächstes Jahr dauern.


Wer bezahlt die PID

Das ist derzeit noch offen. Das Gesetz bringt die Möglichkeit ins Spiel, wonach Bund und Länder die Gentests finanzieren könnten. Sie kosten nach Angabe des Bundesärztekammer mindestens 3000 Euro und könnte allerdings auch deutlich teurer ausfallen.

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Medizinisch-naturwissenschaftliche, juristische und ethische Aspekte der PDI* aus dem Igel Fachbuch Verlag

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