Spielplatzlärm muss geduldet werden

Anwohner eines kommunalen Kinderspielplatzes müssen den Lärm spielender Kinder auch außerhalb festgelegter Spielzeiten dulden. Nachbarn hätten auch „grundsätzlich kein Recht auf Einhaltung der von der Gemeine festgelegten Benutzungszeit“ heißt es in einer in Mannheim veröffentlichten Entscheidung des baden-würtembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH)

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