Jeder spricht vom Mutterschutz, aber was bedeutet Mutterschutz genau? Ab wann Mutterschutz beantragen? Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle werdenden Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das heißt auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftige und weibliche Auszubildende.
Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehende (werdende) Mutter und ihr Kind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen
Ab wann Mutterschutz?
Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. In dieser Zeit verfügt die Schwangere über einen gesetzlichen Kündigungsschutz und muss nicht mehr arbeiten. Sie ist somit freigestellt und erhält ihr Nettoeinkommen abzüglich dem gezahlten Mutterschaftsgeld von z.Zt. 13€/Tag
8 Wochen nach der Geburt herrscht ebenfalls Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit wird vom Arbeitgeber weiterhin Lohn oder Gehalt gezahlt.
Weitere ausführliche Informationen finden sie auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend