Finanzielle Hilfe für Alleinerziehende

Elterngeld

Finanzielle Hilfe für Alleinerziehende besteht für den gesamten Zeitraum. Setzen sie beruflich aus, sind das bis zu 14 Monate Basiselterngeld. Arbeiten sie in Teilzeit, verlängert sich der Bezugszeitraum auf bis zu 28 Monate (ElterngeldPlus)

Tipp:
Mit dem Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums können Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld selbst sehr einfach ermitteln. Sie können in diesem Rechner auch Elterngeld, ElterngeldPlus und ggfs. Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren.

Entlastungsbetrag

Einem alleinerziehenden Elternteil steht steuerlich ein Entlastungsbetrag zu, wenn mindesten 1 Kind im Haushalt lebt und ein Kindergeldbezug erfolgt. Beantragen Sie bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Wechsel in die Steuerklasse II und der Entlastungsbetrag von 1908,- Euro (Stand 07-2017) wird direkt bei der Berechnung der  Lohnsteuer berücksichtigt. Ab dem zweiten Kind erhöht sich dieser steuermindernde Entlastungsbetrag um 240,- € für jedes weitere Kind.

Kinderfreibetrag

Jedem Elternteil steht die Hälfte der steuerlichen Freibeträge zu. Auf Antrag überträgt das Finanzamt aber die gesamten Freibeträge auf die alleinerziehende Person.  Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Unterhaltspflichtige weniger als 75% des Unterhalts zahlt. Die Übertragung des gesamten Kinderfreibetrages scheidet allerdings aus, wenn der Staat den sog. Unterhaltsvorschuss leistet.

Finanzielle Hilfe für Alleinerziehende

Arbeitslosegeld II

Schwangeren sowie Alleinerziehenden, die über kein oder nur über ein geringes Einkommen verfügen und keine Vermögenswerte besitzen, gewährt das Jobcenter Aufschläge zu den üblichen Grundbeträgen. Der Umfang der Zusatzleistung hängt von der Anzahl und Alter der Kinder ab.

 

Zuschuss zum Aufstiegs-Bafög

Finanzielle Hilfe für Alleinerziehende besteht auch während Ausbildung, wenn das sog.  Aufstiegs-Bafög bezogen wird.  Hier besteht die Möglichkeit bis zu 130 € Kinderbetreuungszuschuß zu erhalten, wenn Kinder unter 19 Jahren oder mit Behinderungen betreut werden.

Weitere Details finden Alleinerziehende auf dem Portal des Bundesfamilienministeriums

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