Finanzielle Hilfe für Alleinerziehende

Elterngeld

Finanzielle Hilfe für Alleinerziehende besteht für den gesamten Zeitraum. Setzen sie beruflich aus, sind das bis zu 14 Monate Basiselterngeld. Arbeiten sie in Teilzeit, verlängert sich der Bezugszeitraum auf bis zu 28 Monate (ElterngeldPlus)

Tipp:
Mit dem Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums können Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld selbst sehr einfach ermitteln. Sie können in diesem Rechner auch Elterngeld, ElterngeldPlus und ggfs. Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren.

Entlastungsbetrag

Einem alleinerziehenden Elternteil steht steuerlich ein Entlastungsbetrag zu, wenn mindesten 1 Kind im Haushalt lebt und ein Kindergeldbezug erfolgt. Beantragen Sie bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Wechsel in die Steuerklasse II und der Entlastungsbetrag von 1908,- Euro (Stand 07-2017) wird direkt bei der Berechnung der  Lohnsteuer berücksichtigt. Ab dem zweiten Kind erhöht sich dieser steuermindernde Entlastungsbetrag um 240,- € für jedes weitere Kind.

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Elternzeit und Elterngeld

Fragen und Antworten zur Babypause
In dieser Übersicht (Quelle: Ruhrnachrichten) sind alle Informationen rund um das Thema „Elternzeit“ übersichtlich zusammengefasst und können helfenl, einige wichtige Antworten zu finden!

Elterngeld und Elternzeit. Was ist was?

Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat und Anspruch hat grundsätzlich jeder, der Nachwuchs bekommt. Elternzeit ist eine Freistellung vom Arbeitsverhältnis und gilt für angestellte Arbeitnehmer. Ihnen steht das Recht zu, nach der Geburt des Kindes das Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Zeit ruhen zu lassen.Hier weiterlesen

Elternzeit

Die Elternzeit hieß früher Erziehungsurlaub und soll erwerbstätigen Eltern die Betreuung und Erziehung Ihres Kindes erleichtern. Das Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit und man ist von der Arbeit freigestellt.  Anspruch auf Elternzeit haben alle Eltern, die über ein bestehendes Arbeitsverhältnis verfügen.  Auch Teilzeitkräfte, Mini-Jobber usw.  haben natürlich diesen Anspruch. Während der Elternzeit kann allerdings auch gearbeitet werden! Hier gilt zu beachten, dass die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 30 Stunden betragen darf.

NEU:
Auch die noch die berufstätigen Großeltern können über Elternzeit verfügen, wenn die Eltern jünger als 21 Jahre sind und z.B.  noch in der Ausbildung stehen.

In der Elternzeit  wird kein Lohn oder Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt.  Die „Elternzeit“ muss spätestens 7 Wochen VOR  Antritt  beim Arbeitgeber beantragt werden.  Der Arbeitsgeben MUSS den Antrag genehmigen und es empfiehlt sich  den Empfang des Antrages vom Arbeitsgeber bestätigen zu lassen. ;-)

Sind mehrere Kinder vorhanden, besteht für jedes Kind der Anspruch auf bis zu 3 Jahren Elternzeit. Bei der Anspruchsdauer gilt unbedingt zu beachten, dass die ersten beiden Jahre während der ersten beiden Lebensjahre des Kindes genommen werden müssen.

Weiterführende Informationen zur Elternzeit finden Sie auf der Webeite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Nur volle Monate zählen für Urlaub

Arbeitgeber dürfen nur volle Kalendermonate in der Elternzeit auf den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern anrechnen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht. Der Kläger hatte laut Tarifvertrag Anspruch auf 30 Urlaubstage. Wegen einer Elternzeit vom 16. August  bis 15. Oktober kürzte sein Arbeitgeber den Urlaub um drei Zwölftel, da der Tarifvertrag einen Urlaubsanspruch für Monate ausschloss, in denen an weniger als 75 Prozent der Tage gearbeitet werde.

Das Bundesarbeitsgericht gab dem Kläger Recht, der nur eine Kürzung um ein Zwölftel hinnehmen wollte. Das Bundeselterngeldgesetz schreibe vor, dass der Urlaubsanspruch lediglich für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit gekürzt werden dürfe. Diese Vorschrift könne nicht durch einen Tarifvertrag geändert werden, so die Richter.

(AZ: 9 AZR 197/10)

Tipps zum Elterngeldantrag

Wer bekommt Elterngeld?

Das staatliche Elterngeld ersetzt nach der Geburt das wegfallende Einkommen. Es wirdbis zur Vollendung des 14.Lebensmonats des Kindes gezahlt.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Zur Berechnung wird das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate VOR der Geburt genommen. Höchstgrenze für das Elterngeld liegt aktuell bei 1800,- EUR / Mindestbetrag = 300 ,- EUR. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld monatlich um 300,- EUR je Kind.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Kümmert sich ein Elternteil alleine um das baby, zahlt der Staat 12 Monate Elterngeld.  2 zusätzliche Monate werden gezahlt, wenn auch der Partner das Kind betreut und somit auf Gehalt verzichtet. Die Eltern können die insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug nach Belieben untereinander aufteilen.

WICHTIG:
Alleinerziehende erhalten die vollen 14 Monate Elterngeld!!

Hinweise zur Antragstellung

Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden und der Elterngeld-Antrag kann ab dem Tag der Geburt des Kindes gestellt werden. Das Elterngeld wird rückwirkend für bis zu 3 Monate vor dem Monat der Antragstellung gewährt.

Folgenden Unterlagen sollten zur Antragstellung mitgebracht werden:

„MUSS“-Bescheinigungen:
• Geburtsbescheinigung des Kindes
• Nachweise zum Einkommen vor der Geburt

Die Notwendigkeit dieser Bescheinigungen hängen von der jeweiligen Lebenssituation des Antragssteller zusammen und sollten vorab mit der zuständigen Antragsstelle abgeklärt werden. Die Mitarbeiter der Bürgerbüros sind für eine telefonische Erstinformation eine gute Adresse und man erspart sich unnötige Wege und Wartezeiten.

„KANN“- Bescheinigungen
• Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
• Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
• Bestätigung der beabsichtigten Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs
• Eigenerklärung der beabsichtigten Arbeitszeit
Im Antrag muss angegeben werden, in welchen Monaten der einzelne Antragsteller das Elterngeld beziehen möchte. Im Falle einer Inanspruchnahme der Verlängerungsoption muss auch dieses bereits bei der Antragstellung angegeben werden.
Für die Ermittlung der Höhe des Elterngeldes benötigt die Elterngeldstelle die Einkommensnachweise der relevanten Kalendermonate. Wenn der Antragsteller während des Bezugs des Elterngeldes erwerbstätig sein möchte, dann muss im Antrag, neben der Anzahl der Wochenstunden, auch die voraussichtliche Höhe des Einkommens aus dieser Erwerbstätigkeit angegeben werden.