Kinderlachen ist kein Lärm

Nun aber wir es auch „amtlich“. Der Bundesrat hat am 17.06.2010 eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetz angenommen.

Geräuscheinwirkungen durch kindliche Laute wie..

  • Sprechen
  • Lachen
  • Singen
  • Weinen
  • Rufen
  • Schreinen
  • Kreischen
  • Spielen
  • Laufen
  • Springen
  • Tanzen

können nicht mehr als „schädliche Umwelteinwirkung angezeigt werden. Bisher war dieses möglich.


 
 
 
 
 
 

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