Nun aber wir es auch “amtlich”. Der Bundesrat hat am 17.06.2010 eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetz angenommen.
Geräuscheinwirkungen durch kindliche Laute wie..
- Sprechen
- Lachen
- Singen
- Weinen
- Rufen
- Schreinen
- Kreischen
- Spielen
- Laufen
- Springen
- Tanzen
können nicht mehr als “schädliche Umwelteinwirkung angezeigt werden. Bisher war dieses möglich.