Fahrradkindersitz oder Kinderfahrradanhänger - diese Frage stellt sich bei der gemeinsamen Radtour mit dem Kind. Natürlich darf das Kind hierbei nicht auf dem Lenkrad oder in einem Einkaufskorb mitfahren, sondern muss über einen Fahrradkindersitz oder in einen geeigneten Kinderfahrradanhänger für die Fahrt gesichert sein.
Folgende Empfehlungen und gesetztliche Vorgaben sind hierbei zu beachten:
- Das Kind darf höchstens 6 Jahre alt sein
- Der Radfahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein
- Bei einem Fahrradsitz der vorne montiert ist, darf das Kind nicht mehr als 15 Kilo wiegen
- Bei einem Fahrradsitz der hinten montiert ist, darf das Kind nicht mehr als 22 Kilo wiegen
- Der Fahrradsitz muss fest montiert sein