Tipps zum Elterngeldantrag

Wer bekommt Elterngeld?

Das staatliche Elterngeld ersetzt nach der Geburt das wegfallende Einkommen. Es wirdbis zur Vollendung des 14.Lebensmonats des Kindes gezahlt.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Zur Berechnung wird das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate VOR der Geburt genommen. Höchstgrenze für das Elterngeld liegt aktuell bei 1800,- EUR / Mindestbetrag = 300 ,- EUR. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld monatlich um 300,- EUR je Kind.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Kümmert sich ein Elternteil alleine um das baby, zahlt der Staat 12 Monate Elterngeld.  2 zusätzliche Monate werden gezahlt, wenn auch der Partner das Kind betreut und somit auf Gehalt verzichtet. Die Eltern können die insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug nach Belieben untereinander aufteilen.

WICHTIG:
Alleinerziehende erhalten die vollen 14 Monate Elterngeld!!

Hinweise zur Antragstellung

Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden und der Elterngeld-Antrag kann ab dem Tag der Geburt des Kindes gestellt werden. Das Elterngeld wird rückwirkend für bis zu 3 Monate vor dem Monat der Antragstellung gewährt.

Folgenden Unterlagen sollten zur Antragstellung mitgebracht werden:

„MUSS“-Bescheinigungen:
• Geburtsbescheinigung des Kindes
• Nachweise zum Einkommen vor der Geburt

Die Notwendigkeit dieser Bescheinigungen hängen von der jeweiligen Lebenssituation des Antragssteller zusammen und sollten vorab mit der zuständigen Antragsstelle abgeklärt werden. Die Mitarbeiter der Bürgerbüros sind für eine telefonische Erstinformation eine gute Adresse und man erspart sich unnötige Wege und Wartezeiten.

„KANN“- Bescheinigungen
• Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
• Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
• Bestätigung der beabsichtigten Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs
• Eigenerklärung der beabsichtigten Arbeitszeit
Im Antrag muss angegeben werden, in welchen Monaten der einzelne Antragsteller das Elterngeld beziehen möchte. Im Falle einer Inanspruchnahme der Verlängerungsoption muss auch dieses bereits bei der Antragstellung angegeben werden.
Für die Ermittlung der Höhe des Elterngeldes benötigt die Elterngeldstelle die Einkommensnachweise der relevanten Kalendermonate. Wenn der Antragsteller während des Bezugs des Elterngeldes erwerbstätig sein möchte, dann muss im Antrag, neben der Anzahl der Wochenstunden, auch die voraussichtliche Höhe des Einkommens aus dieser Erwerbstätigkeit angegeben werden.

Elterngeld – Informationen und Statistiken

Elterngeld:
Das statistische Bundesamt in Wiesbaden hat eine recht erfreuliche Statistik herausgegeben. Immer mehr Väter nehmen Elterngeld in Anspruch. Rund 75 000 Väter der insgesamt 323 000 im ersten Halbjahr 2009 geborenen Kinder haben Elterngeld bezogen. Dies entspricht einer Väterbeteiligung von 23%. Bei im Jahr 2008 geborenen Kindern lag die Väterbeteiligung nur bei knapp 21%. Am häufigsten bezogen die Väter in Sachsen und Bayern (jeweils 30%) Elterngeld, gefolgt von Berlin (29%) und Thüringen (28%). Am niedrigsten lag die Väterbeteiligung in Bremen und Nordrhein-Westfalen (jeweils 18%) sowie im Saarland (14%). Zu dieser Statistik muss bemerkt werden, dass ca. 75% der Väter Elterngeld nur für einen relativ kurzen Zeitraum von maximal zwei Monaten in Anspruch nehmen. Hier wäre es wünschenswert, wenn Unternehmen und Gesellschaft es auch als „normal“ erachten, dass Väter mehr Zeit mit Ihren Kindern verbringen möchten.

Anteil der Männer, die in Deutschland Elterngeld beziehen

Anteil Männer Elterngeldbezi

 

 

Die kleine Welt der Plüschtiere

Plüschtiere erfreuen sich allgemeiner Beliebtheit, nicht nur bei den Kindern, auch viele Erwachsene besitzen ein Plüschtier auf dem Sofa, oder sogar im Bett. Im Internet sind einige Plüschtierhersteller vertreten, die Plüschtiere in kleinen aber auch als Plüschsonderanfertigung in großen Mengen herstellen. Bei einigen Plüschtierherstellern kann der Kunde sogar sein eigenes Plüschtier kreieren und die Firma produziert es dann. So können die Plüschtiere dann auch in größeren bis großen Mengen produziert werden.

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Gefahrenhinweise auf Kinderspielzeug

Jedes Spielzeug wird von den Spielzeugherstellern mit geeigneten Gefahrenhinweisen gekennzeichnet. Diese Hinweise finden sie entweder direkt auf dem Spielzeug oder auf dessen Verpackung gut lesbar aufgedruckt.

Folgenden Kennzeichnungen sind üblich:

  • Hinweis: „Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet.“
    = Spielzeug, das nicht für Kleinkinder bestimmt ist
  • Hinweis: „Auf regelmäßige Überprüfung und Wartung achten.“
    = Spielzeug, das montiert werden muss
  • Hinweise: „Achtung! Benutzung nur unter Aufsicht von Erwachsenen.“ und „Das Spielzeug darf nicht in
    = Reichweite von Kleinkindern aufbewahrt werden.“
    Funktionelles Spielzeug
  • Hinweis: „Das Spielzeug darf nicht in Reichweite von Kleinkindern aufbewahrt werden.“ Sowie „Achtung! Nur für Kinder über …Jahren geeignet. Benutzung nur unter Aufsicht von Erwachsenen.“
    = Spielzeug, das gefährliche (chemische) Stoffe enthält
  • Hinweis: „Achtung! Nur mit Schutzkleidung zu benutzen! Gerät erfordert besondere Geschicklichkeit. Bei der Benutzung eine Gefährdung unbeteiligter Personen durch Stürze oder Zusammenstöße vermeiden. Gebrauch im Bereich der StVO unzulässig!
    = Bei Skate-Boards, Rollschuhen, usw.,
  • Hinweis: „Achtung! Nur im flachen Wasser unter Aufsicht benutzen.“
    = Wasserspielzeug
  • Hinweis: „Achtung! Dieses Spielzeug enthält Magnete oder magnetische Bestandteile. Magnete, die in den menschlichen Körper gelangen, können einander oder metallische Gegenstände anziehen und so schwere oder tödliche Verletzungen verursachen. Ziehen sie sofort einen Arzt zu Rate, wenn Magnete verschluckt oder eingeatmet werden.“
    Magnetspielzeug