Das Mutterschutzgesetz

Jeder spricht vom Mutterschutz, aber was bedeutet Mutterschutz genau? Ab wann  Mutterschutz beantragen? Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle werdenden Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das heißt auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftige und weibliche Auszubildende.

Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehende (werdende) Mutter und ihr Kind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen

Ab wann Mutterschutz?

Ab wann Mutterschutz

Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. In  dieser Zeit verfügt die Schwangere über einen gesetzlichen Kündigungsschutz und  muss  nicht mehr arbeiten. Sie ist somit freigestellt und erhält ihr Nettoeinkommen abzüglich dem gezahlten Mutterschaftsgeld von z.Zt. 13€/Tag

8 Wochen nach der Geburt herrscht ebenfalls Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit wird vom Arbeitgeber weiterhin Lohn oder Gehalt gezahlt.

 

Weitere ausführliche Informationen finden sie auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Tipp: Finanzielle Hilfe für Alleinerziehende

Entwicklung von Kindern

So einfach können Sie die Entwicklung Ihres Kindes fördern!
0 – 3 Jahre
Ab ca. 1 Jahr ist der Hör- und Sehsinn so weit ausgebildet, dass Kinder mit der Erforschung Ihrer Umwelt beginnen. In dieser Phase wird so ziemlich alles in den Mund genommenen und „getestet“! Achten Sie darauf, dass niemals giftige und gesundheitsschädigende Objekte für das Kind zugänglich sind. Kinder sollten aber möglichst viele Dinge selbst anfassen und die Formen spüren. Hier können z.B. die tollen Steckspiele oder Motorikspielzeug eine hilfreiche Unterstützung bieten. Alle Sinne des Kindes sollten angesprochen werden und -wenn möglich- miteinander kombiniert werden. Sie können zum Beispiel anhand eine Legespiels tolle und aufregende Geschichten erzählen. Oder musizieren Sie zusammen (z.B. mit einem Schlaginstrument) und verknüpften das gemeinsame musizieren mit Bewegung z.B. tanzen! Eigene Erlebnisse Ihre Kindes sorgen für eine stärkere Verknüpfung im Gehirn als solche, die nur passiv aufgenommen werden. (z.B. TV) Haben Sie etwas tolles im Fernsehen gemeinsam entdeckt, dann versuchen sie diese Situation in die Realität zu übertragen und zu erleben. (z.B. Ausflug in den Zoo nach einer Tierdokumentation o.ä.)

3 – 6 Jahre
Rituale vermitteln im Unterbewusstsein ein Sicherheitsgefühl bei Ihrem Kind. Wenn möglich, sollte Sie daher immer zur gleichen Zeit feste Gewohnheiten etablieren z.B. Essens- oder Schlafenszeiten. Um das 4. Lebensjahr reift nun auch das dreidimensionale Sehvermögen und Spielzeug, bei dem z.B. konstruiert oder erbaut gebaut werden muss, trainiert diese neue Fähigkeit! Kinder können ab jetzt auch kleinteilige Muster unterscheiden und sind in dieser aufregenden Lebensphase ganz besonders für kreatives Spielzeug und tolle Motorik Übungen empfänglich.

Tipps zum Elterngeldantrag

Wer bekommt Elterngeld?

Das staatliche Elterngeld ersetzt nach der Geburt das wegfallende Einkommen. Es wirdbis zur Vollendung des 14.Lebensmonats des Kindes gezahlt.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Zur Berechnung wird das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate VOR der Geburt genommen. Höchstgrenze für das Elterngeld liegt aktuell bei 1800,- EUR / Mindestbetrag = 300 ,- EUR. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld monatlich um 300,- EUR je Kind.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Kümmert sich ein Elternteil alleine um das baby, zahlt der Staat 12 Monate Elterngeld.  2 zusätzliche Monate werden gezahlt, wenn auch der Partner das Kind betreut und somit auf Gehalt verzichtet. Die Eltern können die insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug nach Belieben untereinander aufteilen.

WICHTIG:
Alleinerziehende erhalten die vollen 14 Monate Elterngeld!!

Hinweise zur Antragstellung

Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden und der Elterngeld-Antrag kann ab dem Tag der Geburt des Kindes gestellt werden. Das Elterngeld wird rückwirkend für bis zu 3 Monate vor dem Monat der Antragstellung gewährt.

Folgenden Unterlagen sollten zur Antragstellung mitgebracht werden:

„MUSS“-Bescheinigungen:
• Geburtsbescheinigung des Kindes
• Nachweise zum Einkommen vor der Geburt

Die Notwendigkeit dieser Bescheinigungen hängen von der jeweiligen Lebenssituation des Antragssteller zusammen und sollten vorab mit der zuständigen Antragsstelle abgeklärt werden. Die Mitarbeiter der Bürgerbüros sind für eine telefonische Erstinformation eine gute Adresse und man erspart sich unnötige Wege und Wartezeiten.

„KANN“- Bescheinigungen
• Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
• Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
• Bestätigung der beabsichtigten Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs
• Eigenerklärung der beabsichtigten Arbeitszeit
Im Antrag muss angegeben werden, in welchen Monaten der einzelne Antragsteller das Elterngeld beziehen möchte. Im Falle einer Inanspruchnahme der Verlängerungsoption muss auch dieses bereits bei der Antragstellung angegeben werden.
Für die Ermittlung der Höhe des Elterngeldes benötigt die Elterngeldstelle die Einkommensnachweise der relevanten Kalendermonate. Wenn der Antragsteller während des Bezugs des Elterngeldes erwerbstätig sein möchte, dann muss im Antrag, neben der Anzahl der Wochenstunden, auch die voraussichtliche Höhe des Einkommens aus dieser Erwerbstätigkeit angegeben werden.

Elterngeld – Informationen und Statistiken

Elterngeld:
Das statistische Bundesamt in Wiesbaden hat eine recht erfreuliche Statistik herausgegeben. Immer mehr Väter nehmen Elterngeld in Anspruch. Rund 75 000 Väter der insgesamt 323 000 im ersten Halbjahr 2009 geborenen Kinder haben Elterngeld bezogen. Dies entspricht einer Väterbeteiligung von 23%. Bei im Jahr 2008 geborenen Kindern lag die Väterbeteiligung nur bei knapp 21%. Am häufigsten bezogen die Väter in Sachsen und Bayern (jeweils 30%) Elterngeld, gefolgt von Berlin (29%) und Thüringen (28%). Am niedrigsten lag die Väterbeteiligung in Bremen und Nordrhein-Westfalen (jeweils 18%) sowie im Saarland (14%). Zu dieser Statistik muss bemerkt werden, dass ca. 75% der Väter Elterngeld nur für einen relativ kurzen Zeitraum von maximal zwei Monaten in Anspruch nehmen. Hier wäre es wünschenswert, wenn Unternehmen und Gesellschaft es auch als „normal“ erachten, dass Väter mehr Zeit mit Ihren Kindern verbringen möchten.

Anteil der Männer, die in Deutschland Elterngeld beziehen

Anteil Männer Elterngeldbezi

 

 

Die kleine Welt der Plüschtiere

Plüschtiere erfreuen sich allgemeiner Beliebtheit, nicht nur bei den Kindern, auch viele Erwachsene besitzen ein Plüschtier auf dem Sofa, oder sogar im Bett. Im Internet sind einige Plüschtierhersteller vertreten, die Plüschtiere in kleinen aber auch als Plüschsonderanfertigung in großen Mengen herstellen. Bei einigen Plüschtierherstellern kann der Kunde sogar sein eigenes Plüschtier kreieren und die Firma produziert es dann. So können die Plüschtiere dann auch in größeren bis großen Mengen produziert werden.

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