Gesundheit von Kindern hat sich verschlechtert

Die Gesundheit von Kindern in Deutschland ist nach Einschätzung von Kinderärzten spürbar schlechter geworden. In den vergangenen zehn Jahren hätten vor allem psychische Probleme, Verhaltensauffälligkeiten und Übergewicht deutlich zugenommen. Besonders Grundschüler sind laut einer Umfrage der Krankenkasse DAK betroffen.

Das Forsa-Institut hatte im April im Auftrag der Kasse bundesweit 100 Kinder- und Jugendärzte befragt. «Die Einschätzung der Kinderärzte ist alarmierend», sagte Christina Sewekow von der DAK.

Dieses Aussage bestätigt leider den -zugegebenen subjektiven- Eindruck den man gewinnen könnte, wenn man sich in unserer Gesellschaft umsieht. McDonals, BurgerKing und Co. haben sicherlich Ihren großen Anteil an dieser negativen Entwicklung, aber letztendlich sind die Eltern gefordert und verantwortlich. Neben einer ausgewogenen Ernährung ist für eine gesunde und selbstbewusste Entwicklung auch eine ausreichende Bewegung  wichtig. Die Playstation einfach mal auslassen und dafür z.B. einen aufregenden Tag in der Natur!

Elternzeit

Die Elternzeit hieß früher Erziehungsurlaub und soll erwerbstätigen Eltern die Betreuung und Erziehung Ihres Kindes erleichtern. Das Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit und man ist von der Arbeit freigestellt.  Anspruch auf Elternzeit haben alle Eltern, die über ein bestehendes Arbeitsverhältnis verfügen.  Auch Teilzeitkräfte, Mini-Jobber usw.  haben natürlich diesen Anspruch. Während der Elternzeit kann allerdings auch gearbeitet werden! Hier gilt zu beachten, dass die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 30 Stunden betragen darf.

NEU:
Auch die noch die berufstätigen Großeltern können über Elternzeit verfügen, wenn die Eltern jünger als 21 Jahre sind und z.B.  noch in der Ausbildung stehen.

In der Elternzeit  wird kein Lohn oder Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt.  Die „Elternzeit“ muss spätestens 7 Wochen VOR  Antritt  beim Arbeitgeber beantragt werden.  Der Arbeitsgeben MUSS den Antrag genehmigen und es empfiehlt sich  den Empfang des Antrages vom Arbeitsgeber bestätigen zu lassen. ;-)

Sind mehrere Kinder vorhanden, besteht für jedes Kind der Anspruch auf bis zu 3 Jahren Elternzeit. Bei der Anspruchsdauer gilt unbedingt zu beachten, dass die ersten beiden Jahre während der ersten beiden Lebensjahre des Kindes genommen werden müssen.

Weiterführende Informationen zur Elternzeit finden Sie auf der Webeite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Nur volle Monate zählen für Urlaub

Arbeitgeber dürfen nur volle Kalendermonate in der Elternzeit auf den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern anrechnen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht. Der Kläger hatte laut Tarifvertrag Anspruch auf 30 Urlaubstage. Wegen einer Elternzeit vom 16. August  bis 15. Oktober kürzte sein Arbeitgeber den Urlaub um drei Zwölftel, da der Tarifvertrag einen Urlaubsanspruch für Monate ausschloss, in denen an weniger als 75 Prozent der Tage gearbeitet werde.

Das Bundesarbeitsgericht gab dem Kläger Recht, der nur eine Kürzung um ein Zwölftel hinnehmen wollte. Das Bundeselterngeldgesetz schreibe vor, dass der Urlaubsanspruch lediglich für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit gekürzt werden dürfe. Diese Vorschrift könne nicht durch einen Tarifvertrag geändert werden, so die Richter.

(AZ: 9 AZR 197/10)

Kinderwagen kaufen ein Kinderspiel?

Die Stiftung Warentest hat Kinderwagen geprüft und die Ergebnisse waren -mal wieder- verheerend.

Besonders dramatisch ist der Umstand, dass die beauftragten Prüfer Schadstoffe in den Bezügen, Gurten, Griffen und auch im Regenschutz nachwiesen konnten. Es fanden sich schädliche Substanzen wie Weichmacher oder Formaldehyd an Stellen, mit denen Babys und Kleinkinder direkt in Kontakt kommen – sei es durch Greifen, Schweiß und Speichel.

kinderwagen

Aber auch die Schiebegriffe für die Eltern waren teilweise stark schadstoffbelastet. Akut gefährlich wären diese Substanzen  nicht, aber sie stehen in Verdacht, bei Kontakt über einen längeren Zeitraum krebserregend und erbgutschädigend zu sein und haben daher NICHTS in der Nähe der Kinder zu suchen.

Auch bei der technischen Prüfung stellte sich heraus, dass kaum ein Kinderwagen zum Chauffieren des Nachwuchses bis zum Alter von drei Jahren taugte.

Fazit Test Kinderwagen:

Insgesamt wurden 14 Modellen in allen Preisklassen getestet und kein Kinderwagen erreichte die Note „sehr gut“ oder „gut“. Gleich 10 Modelle schnitten mit „mangelhaft“ ab und das Ergebnis sollte die Hersteller endlich aufrütteln.

Weitgehend zufriedenstellende Ergebnisse erzielten nur die Modelle der Hersteller Bugaboo*, Teutonia* und Zekiwa*.