Elterngeld
Finanzielle Hilfe für Alleinerziehende besteht für den gesamten Zeitraum. Setzen sie beruflich aus, sind das bis zu 14 Monate Basiselterngeld. Arbeiten sie in Teilzeit, verlängert sich der Bezugszeitraum auf bis zu 28 Monate (ElterngeldPlus)
Tipp:
Mit dem Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums können Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld selbst sehr einfach ermitteln. Sie können in diesem Rechner auch Elterngeld, ElterngeldPlus und ggfs. Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren.
Entlastungsbetrag
Einem alleinerziehenden Elternteil steht steuerlich ein Entlastungsbetrag zu, wenn mindesten 1 Kind im Haushalt lebt und ein Kindergeldbezug erfolgt. Beantragen Sie bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Wechsel in die Steuerklasse II und der Entlastungsbetrag von 1908,- Euro (Stand 07-2017) wird direkt bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt. Ab dem zweiten Kind erhöht sich dieser steuermindernde Entlastungsbetrag um 240,- € für jedes weitere Kind.